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AKTUELL: Datenschutzerklärung ab dem 25.05.2018

Unter folgendem Link finden Sie unsere aktuelle Datenschutzerklärung im PDF Format zum herunterladen:


Checkliste für zukünftige Tierhalter:

Aus gutem Grund möchten wir generell jedem Interessenten für ein Tier unsere Checkliste ans Herz legen, denn im Vorfeld der Anschaffung eines Haustieres sollten sich Interessenten ausführlich Gedanken machen und sich ihrer Verantwortung bewusst sein.

Folgende Checkliste kann hierbei helfen:

Wir möchten Sie nicht abschrecken, wir freuen uns für jedes unserer Tiere, dass wir in ein gutes Zuhause vermitteln, aber viele Tiere kommen aus der Vermittlung zurück oder werden sogar ausgesetzt, weil es wegen den oben beschriebenen Dingen Probleme gibt.

Deswegen unsere dringende Bitte: Überlegen Sie sich die Anschaffung eines Haustieres genau und verschenken Sie nie ein Tier! Tiere sind in unseren Augen keine Sachen und damit keine Geschenke und sollten vom zukünftigen Halter sehr überlegt selbst angeschafft werden.


Informationen für Hundehalter:

*Anmeldung Ihres Hundes bei der Stadt Köln:* 

Soweit Sie oder andere Personen in Ihrem Haushalt einen Hund halten, müssen Sie ihn innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund aus dem Wurf einer von Ihnen gehaltenen Hündin stammt - innerhalb von vier Wochen, nachdem der Hund sechs Monate alt geworden ist, zur Hundesteuer anmelden. Die An- und Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden. 

Hier der Link zur Anmeldung des Hundes:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/anmeldung-eines-hundes-1

Formular bzgl. der Hundesteuer:
https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=21_AnmeldungHund&formtecid=2&areashortname=koeln

Informationen zur Hundesteuer:
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtfinanzen/hundesteuer

Zuschuss zur Hundesteuer bei Aufnahme eines Tierheimhundes:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/zuschuss-fuer-tierheimhunde

* *Landeshundegesetz NRW:*

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 18. Dezember 2002 das Landeshundegesetz (LHundG NRW) verabschiedet. Es ist am 1. Januar 2003 in Kraft getreten und löst damit die Bestimmungen der bisherigen Landeshundeverordnung ab. Hier finden Sie wichtige Informationen:
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/umwelt-tiere/tiere/landeshundegesetz-nordrhein-westfalen

* *Haltungserlaubnis und Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden:*

Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. 

Hier erfahren Sie, wie und wo Sie den Nachweis erbringen und die Sachkundeprüfung ablegen können:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/haltungserlaubnis-fuer-einen-gefaehrlichen-hund-1

* *Verhaltenstest zur Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht:*

Wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest ablegen. 

Hier finden Sie weitere Informationen:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/verhaltenstest-1

* *Abmeldung Ihres Tieres:*

Wenn Sie Ihren Hund in andere Hände geben, aus dem Stadtgebiet Köln wegziehen, wenn Ihr Hund abhanden kommt oder verstorben ist, müssen Sie ihn abmelden. Die Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.

Link zur Abmeldung Ihres Hundes:
http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/abmeldung-eines-hundes


Tierschutzgesetz

Seit bald 150 Jahren ist der Kölner Tierschutzverein von 1868 als Träger des Konrad-Adenauer-Tierheimes für den Tierschutz aktiv. 

Als Mitglied des Deutschen Tierschutzbundes und des Landestierschutzbundes setzen wir uns für den Tierschutz ein und helfen, wenn Tiere in Not sind.

Weitere Informationen zum Tierschutzgesetz finden Sie hier:
http://www.tierschutzbund.de/tierschutzgesetz.html

Das vollständige Tierschutzgesetz in NRW hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschg/gesamt.pdf